Unsere Regeln für die Öffnung unseres Hauses:
- Der Aufenthalt ist unseren Gästen nur draußen gestattet
- Alle anwesenden Personen tragen sich in die Anwesenheitsliste ein
- Das Desinfektionsmittel an der Eingangstür, der Küche und den Toiletten ist lt. Anwendungshinweis zu benutzen
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen ist einzuhalten
- Ein Mund-Nasen-Schutz ist jederzeit zu tragen, außer man sitzt an seinem Platz
- Erlaubt sind maximal 10 Personen pro Tisch
- Das Betreten der Küche ist nur dem Hüttendienst gestattet (keine Selbstbedienung)
- Der Weg zu den Toiletten ist als Einbahnstraße zu benutzen (hinein durch den Aufenthaltsraum, heraus durch die hintere Fluchttür)
- Der jeweilige Hüttendienst ist verantwortlich für die Einhaltung der Regeln und kann bei Nichteinhaltung der Regeln Personen des Geländes verweisen
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenerfassung dient dazu, mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Dazu sind Namen und Kontaktdaten aller anwesenden Personen zu erfassen, sowie der Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens der Einrichtung und mit dessen Einverständnis zu dokumentieren.
Die Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c, die Erfassung der Daten aus rechtlicher Verpflichtung durch die CoronaVO im Bundesland NRW.
Erfasst und verwahrt werden die Daten vom NaturFreunde Marl e.V.
Sie haben gemäß DSGVO das Recht auf Auskunft der zu Ihrer Person gespeicherten Informationen, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung sowie sich bei einer für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Dieses Informationsblatt ist wie folgt im Aushang und als Beilage zur Anwesenheitsliste nachzulesen.
Der Zweck ist die mögliche Nachverfolgung von Kontakten durch das Gesundheitsamt. Die erfassten Daten dürfen und werden nur für den vorgenannten Zweck verwendet! Diese erfassten Daten werden für mindestens 3 Wochen aufbewahrt. Die Daten werden nach maximal einem Monat gelöscht bzw. unleserlich entsorgt. Empfänger der Daten ist nur das Gesundheitsamt, sofern eine Anforderung erfolgt. Ab dann ist das Gesundheitsamt für die Datenverarbeitung verantwortlich.
Nur wer seine Daten angibt, darf als Gast unser Haus betreten.